21. Begleitschreiben Angebotsübergabe Preisgleitklausel

Hinweise zum Dokument

Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes

  • Begleitschreiben Angebot mit Preisgleitklausel für Verträge mit Verbrauchern

     

    Vor dem Hintergrund volatiler Preisentwicklungen empfiehlt sich die Verwendung von Preisgleitklauseln. Auf diese sollte bereits im Zuge der Angebotsübergabe hingewiesen werden. Ein Nachverhandeln von Preisgleitklauseln dürfte schwer umsetzbar sein, so dass dem Unternehmer bei Fehlen derartiger Klauseln Vergütungsausfälle drohen. 

    Das Begleitschreiben für die Angebotsübermittlung ist gut geeignet, bereits zu einem frühen Stadium den Verbraucher auf die auch für ihn nicht ganz unproblematische Situation hinzuweisen und mit der Klausel einen sachgerechten Interessenausgleich anzusteuern. Der Text einer Preisgleitklausel kann weiterhin sowohl in dem Angebot selbst oder auch in dem Vertragstext untergebracht werden; nur fehlen sollte er nicht. Es wird davon abgeraten, eine Preisgleitklausel in den AGB „zu verstecken“. Sie sollte als Individualvereinbarung verhandelt werden. 

    Für den Rechtsverkehr mit Verbrauchern ist für die Wirksamkeit derartiger Klauseln weiterhin das Preisklauselgesetz (PrKlG) zu beachten. Danach sind innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss in Verbraucherverträgen keine Preiserhöhungen möglich. 

    Für den gewerblichen Rechtsverkehr besteht eine solche Zeitbindung nicht. 

     

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