Gebrauchshinweise

Hinweise zum Gebrauch der Muster

Die Musterschreiben berücksichtigen die BGB-Novelle zum neuen Vertragsrecht ab 2018 sowie die einschlägige Rechtsprechung des BGH. Allerdings sind bei der Anwendung die konkreten Belange des Einzelfalles und die Besonderheiten der Betriebe zu berücksichtigen.

Deshalb werden die Anwender darauf hingewiesen, dass die Verwendung eines jeden Musters die individuelle eigene Prüfung erfordert. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Rechtsprechung zum neuen Vertragsrecht ab 2018 und weiteren Änderungen von Gesetzen und Verordnungen bitten Herausgeber und Autoren um Verständnis dafür, dass für die auf dieser Plattform befindlichen Mustertexte keine Haftung übernommen werden kann.

Die Musterschreiben wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie dienen als Orientierungs- bzw. Formulierungshilfen und sollen nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessen der SHK-Firmen sachgerecht gegenüber Vertragspartnern zum Ausdruck gebracht werden können. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme der unveränderten Inhalte muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat der Herausgeber der Musterschreiben und Vertragsformulare natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.