1. Behinderungsanzeige - § 6 Abs. 1

Hinweise zum Dokument

Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes

  • Nur eine schriftliche Behinderungsanzeige ist Voraussetzung für eine etwaige Bauzeitverlängerung. Fehlt eine Behinderungsanzeige, kann der Auftragnehmer in der Regel keine Fristverlängerungen für die Ausführung beanspruchen. Zugleich wächst in diesen Fällen für den Auftragnehmer das Risiko, einer etwaigen Vertragsstrafe ausgesetzt zu sein.

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