4. Kündigung - Unterbrechung der Bauleistung (§ 643 BGB)

Hinweise zum Dokument

Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes

  • Wenn über einen maßgeblich langen Zeitraum aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Bauleistung in ihrem Beginn verzögert oder unterbrochen wird, kann dem Auftragnehmer ein Kündigungsrecht zur Seite stehen.

    Die VOB/B räumt dieses Recht ein, wenn die Dauer der Unterbrechung länger als drei Monate dauert (siehe § 6 Abs. 7 VOB/B).

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