11. Vergütung für Ausführungsunterlagen

Hinweise zum Dokument

Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes

  • Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder Unterlagen, die der Auftragnehmer nicht auf der Grundlage des Vertrages oder nach der Verkehrssitte zu erbringen hat, sind diese vom Auftraggeber zu bezahlen. Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Revisionszeichnungen oder Wartungsanleitungen der Lieferanten gehören nicht dazu. Hat der Auftragnehmer vergütungspflichtige Planungsunterlagen an den Auftraggeber überreicht, kann dieser trotz Bezahlung, diese nicht ohne weiteres für andere Bauvorhaben weiterverwenden, weil ggf. urheberrechtliche Ansprüche verletzt werden.

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